Heute gibt es in der Schweiz 18 Frauenhäuser. Sie bieten von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen geschützte Räume und psychosoziale Unterstützung, damit sie gewalttätige Beziehungen verlassen können. Was heute ein selbstverständlicher Teil sozialer Unterstützungsangebote ist, ist das Ergebnis jahrzehntelanger feministischer Kämpfe und Selbstorganisierung.
Die Frauenhausbewegung in der Schweiz entstand in den 1970er-Jahren im Umfeld der Frauenbefreiungsbewegung (FBB). Das erste autonome Frauenhaus der Schweiz wurde im Juni 1979 in Zürich eröffnet. Impulse kamen aus dem Erfahrungsaustausch in der transnational eng vernetzten Frauenbewegung in Europa: Die Zürcher Gründerinnen etwa fanden Inspiration auf dem „Internationalen Frauentribunal“ 1976 in Brüssel, wo sich das Londoner Frauenhaus (gegründet 1972) vorstellte, sowie in Büchern von Gründerinnen der Frauenhäuser in Westberlin und Köln (beide 1976). Der Gründung der Frauenhäuser ging die Entwicklung eines Problembewusstseins voraus, denn es fehlten beispielsweise alleine schon Begrifflichkeiten für das Phänomen „Gewalt an Frauen“ bzw. „häusliche Gewalt“. Im deutschsprachigen Raum kam zunächst der Begriff „misshandelte Frauen“ auf – so trugen etwa die ersten Arbeitsgruppen und Vereine in der Schweiz diesen Begriff in ihrem Namen. Diese begannen, Gewalt an Frauen systematisch zu dokumentieren: etwa in ihrer selbstorganisierten Beratungspraxis oder durch Umfragen bei Ämtern, ärztlichen oder sozialfürsorgerischen Einrichtungen.
Ausgehend von diesen Befunden ergaben sich die nächsten praktischen Schritte: Die Aktivistinnen versuchten, ein öffentliches Bewusstsein für das Thema zu schaffen – sei es durch Proteste, Medienberichterstattung oder eigene Publikationen. [Q1] Die Schaffung konkreter Schutzräume war von Beginn an nicht das alleinige Ziel. Auch das strukturelle Ausmass der Gewalt sollte sichtbar werden. Denn die Gewalt gegen Frauen, insbesondere in heterosexuellen Paarbeziehungen, wurde in öffentlichen Debatten totgeschwiegen oder aber bagatellisiert. Ein nächster Schritt für die praktische Umsetzung von Frauenhausprojekten war die Vernetzung mit Frauen aus verschiedenen politischen Lagern, insbesondere aus den bürgerlichen Parteien. Die Öffentlichkeitsarbeit und die Bestrebungen zur Vernetzung waren elementar für die Finanzierung der Frauenhäuser – denn schnell war klar, dass sich die notwendige Infrastruktur nicht allein mit Spenden und Freiwilligenarbeit stemmen liess. Für praktische Fragen war der Austausch über „best practices“ zwischen den Projekten in verschiedenen Städten wichtig. [Q2]
Gemeinsam war den Frauenhausprojekten in ihren Anfängen ein dezidiert feministischer Ansatz der Selbstorganisierung. Die Ansprüche waren hoch – sowohl an die Mitarbeiterinnen als auch an potenzielle Bewohnerinnen: In selbstverwalteten Wohngemeinschaften sollte den Bewohnerinnen Hilfe zur Selbsthilfe und Selbstermächtigung geboten werden. Während des Aufenthalts sollte eine feministische Bewusstseinsbildung angeregt werden. Die Mitarbeiterinnen wollten Hilfestellung aufgrund ihrer vermeintlich gemeinsamen Erfahrung „als Frauen“ anbieten. Sie grenzten sich bewusst von einem sozialfürsorgerischen Ansatz ab, wie er in Initiativen der Alten Frauenbewegung oder in Heimen verbreitet war.
Komplexer war das Verhältnis zum Feld der Sozialarbeit. Die Geschichte des erst 1991 eröffneten Frauenhauses im Kanton Solothurn – eine der späteren Gründungen ‒ verweist auf die enge Verknüpfung von professionellem und aktivistischem Wissen im Bereich der Frauenarbeit. An der Schule für Sozialarbeit Solothurn wiesen engagierte Student*innen bereits 1978 die Notwendigkeit eines Frauenhauses nach. Gleichzeitig kritisierten sie, etablierte Institutionen der Sozialarbeit ignorierten strukturelle Probleme der bestehenden Gesellschaftsordnung als Ursache der Gewalt an Frauen. An den Vereinigten Schulen für Sozialarbeit Bern eruierten Student*innen acht Jahre später anhand einer Umfrage bei Ämtern, Beratungsstellen, Juristinnen, Pfarrern und Ärztinnen in ihrer Diplomarbeit die ungefähre Zahl „misshandelter“ Frauen in Solothurn und Umgebung, die sich an genannte Stellen wandten. Die Autor*innen machten einen Mangel an institutionellen Hilfsmöglichkeiten für von Gewalt betroffene Frauen aus und empfahlen die Schaffung eines Frauenhauses. Darauf aufbauend führten zwei weitere angehende Sozialarbeiterinnen in Solothurn im Rahmen ihrer Abschlussarbeit eine Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit durch. Anfang 1989 luden sie an der Schaffung eines Unterstützungsangebots Interessierte zu einem Vernetzungstreffen ein. Aus dem Treffen ging der Verein zum Schutz misshandelter Frauen Solothurn hervor, der später das Frauenhaus in Olten betrieb. [Q3]
In vielen Projekten entstanden Konflikte über das Verhältnis von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Wurden die „Teamfrauen“ und die „freien Mitarbeiterinnen“ – letztere waren für die Nachtschichten verantwortlich – im Oltner Frauenhaus von Beginn an bezahlt, konnte dies in anderen Frauenhäusern lange nicht realisiert werden. Und auch die Gleichzeitigkeit von der unbezahlten Arbeit im Verein und der Bezahlung der festen Mitarbeiterinnen barg Konfliktpotenzial. Dem anfänglichen Anspruch, Hierarchien zwischen Bewohnerinnen und Mitarbeiterinnen sowie eine formalisierte Arbeitsteilung zu vermeiden, konnte in der Praxis kaum gerecht werden – zumal die Einwerbung öffentlicher Gelder steigende Anforderungen an die „Professionalität“ der Einrichtungen stellte. [Q4]
Die Quellen zeugen von der kritischen Auseinandersetzung der Akteurinnen mit den eigenen Ansprüchen und Strukturen. Dabei blieb die Vernetzung zwischen den Frauenhäusern von zentraler Bedeutung für deren Weiterentwicklung. So wurde 1987 die Dachorganisation der Frauenhäuser der Schweiz und Liechtenstein (DAO) gegründet. Die DAO formalisierte die zuvor lose Zusammenarbeit im Rahmen der sogenannten „Nationalen Koordination der Frauenhäuser“ mit einem Treffen pro Jahr. Neben einer gemeinsamen Interessenvertretung bot sie auch die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch über Fragen der Betriebsführung, der Finanzierung, der Sicherheit und der rechtlichen Rahmenbedingungen. [Q5] Weiter bot sie auch einen Raum für grundsätzliche Auseinandersetzungen beispielsweise über die Diskrepanz zwischen feministischem Anspruch und den Anforderungen des Tagesgeschäfts oder mit Rassismus innerhalb der eigenen Strukturen. (jg/sp)
Quellen
↑ Q1: Strassentheater gegen Gewalt an Frauen, St. Gallen 1981. Fotografin: Regina Kühne. Stadtarchiv St. Gallen, Vorlass Regina Kühne.
↑ Q2: VV Vorbereitungsgruppe Strukturdiskussion (vermutlich Frauenhaus Aarau) 08.08.1985, Dossier Materialsammlung „Finanzierung andere Frauenhäuser. AFGO.025/009, Frauenhaus St. Gallen.
↑ Q3: Spendenaufruf für das Frauenhaus Kanton Solothurn, o.D., Privatarchiv Verena Baumann
↑ Q4: Protokoll der Arbeitsgruppe „Vereinskram“ anlässlich der Nationalen Tagung in St. Gallen 01.12.1979, Dossier Arbeitsgruppe für misshandelte Frauen. AFGO.025/008, Frauenhaus St. Gallen.
↑ Q5: Auflistung Arbeitsgruppen DAO, 29.07.1998. AFGO.025/087, Frauenhaus St. Gallen, Subprovenienz: Arbeitsgruppen Dachorganisation Frauenhäuser Schweiz (DAO).
Literatur
Caprez, Christina: Wann, wenn nicht jetzt? Das Frauenhaus in Zürich. Zürich 2022.
Hinweis: In diesem Buch finden sich zahlreiche interessante Quellenhinweise. Zukünftig können die Bestände, mit denen die Autorin gearbeitet hat, im Sozialarchiv Zürich eingesehen werden.
Davies, Catherine: Gegen die Sprachlosigkeit. Als häusliche Gewalt einen Namen bekam. In: Geschichte der Gegenwart, 11.12.2019, https://geschichtedergegenwart.ch/gegen-die-sprachlosigkeit-als-haeusliche-gewalt-einen-namen-bekam-zur-geschichte-der-frauenhaus-bewegung/
Für Deutschland:
Benkel, Franziska: «Wir haben nichts mehr zu verlieren … nur die Angst!» Die Geschichte der Frauenhäuser in Deutschland. Berlin 2021 (Reihe Frauen bewegt).