Als 1981 der Gleichstellungsartikel in der Verfassung verankert wurde, galt noch immer: Eine Ehefrau war nicht vertragsberechtigt, durfte kein eigenes Konto eröffnen oder ohne die Einwilligung ihres Mannes keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Ihr in die Ehe eingebrachtes Vermögen wurde der Verfügungsgewalt ihres Mannes unterstellt, nach einer Scheidung erhielt sie einen Drittel und er … weiterlesen