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Gleichstellungsstellen

Für die Institutionalisierung feministischer Forderungen waren Gleichstellungsstellen eine zentrale Triebkraft. Sie leisteten wichtige Arbeit zur Beseitigung direkter oder indirekter Diskriminierung von Frauen. Die erste Gleichstellungsstelle der Schweiz entstand 1979 im neu geschaffenen Kanton Jura mit dem Ziel, die Stellung der Bürgerinnen des Kantons Jura zu verbessern und bestehende Diskriminierungen zu beseitigen. 1981 richtete die Bundesverwaltung die verwaltungsinterne Stelle für Frauenfragen im Eidgenössischen Personalamt ein. 1988 öffnete das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG). Bis 1996 errichteten mehr als ein Dutzend Kantone und einige grössere Städte Fachstellen für Gleichstellung. Die Gründung der Stellen ging in den meisten Fällen auf Akteurinnen der Frauenbewegung zurück, Gleichstellungstellen waren dort aber nicht unumstritten. In der Zeitschrift Emanzipation teilte etwa die Politikerin Christine Goll 1990 in einem Artikel über das Gleichstellungsbüro Zürich ihre Befürchtung mit, dass die Bemächtigung von einzelnen Frauen – den Gleichstellungsbeauftragten – zu einer Demobilisierung anderer Frauen führen könnte. [Q1]

Die SVP forderte von Anfang an die Abschaffung der Gleichstellungsstellen. Auch andere bürgerliche Parteien kritisierten die Gleichstellungsstellen im Zuge von Sparmassnamen: Mitte der 1990er Jahre gerieten die Stellen wegen des von bürgerlichen Parteien vorangetriebenen Spardrucks in der öffentlichen Verwaltung zunehmend unter Druck. (sp)

Q1: Leitner, Andrea; Peyer, Annette: Gleichstellungsbüro in Zürich: Interview mit Christa Köppel, in: Emanzipation ‒ feministische Zeitschrift für kritische Frauen 16, 1990, Heft 4, S. 8-10.