Als 1981 der Gleichstellungsartikel in der Verfassung verankert wurde, galt noch immer: Eine Ehefrau war nicht vertragsberechtigt, durfte kein eigenes Konto eröffnen oder ohne die Einwilligung ihres Mannes keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Ihr in die Ehe eingebrachtes Vermögen wurde der Verfügungsgewalt ihres Mannes unterstellt, nach einer Scheidung erhielt sie einen Drittel und er zwei Drittel des gesamten ehelichen Ersparnisses. Des Weiteren hing ihr Bürgerrecht von seinem ab und sie und die gemeinsamen Kinder mussten seinen Familiennamen annehmen.
Bereits Mitte des Jahrhunderts hatten konfessionelle und politische Frauenorganisationen eine Revision des Eherechts angestossen. Doch dauerte es noch weitere Jahrzehnte, bis sich die eidgenössischen Räte auf eine Version zur Revision des Eherechts einigen konnten. Ein rechtsbürgerliches Komitee um SVP-Nationalrat Christoph Blocher ergriff das Referendum. Trotz grossem und finanzstarkem Einsatz dieses Komitees stimmten am 22. September 1985 54,7 Prozent der Stimmberechtigten für das neue Eherecht ‒ wobei es eindeutig die Frauen waren, die mit 61 Prozent Ja-Stimmen dem Gesetz zum Durchbruch verhalfen. Am 1. Januar 1988 trat das neue Recht in Kraft. (ans)
Quellen
In der Zeitschrift Emanzipation wurde rege über diese Änderungen diskutiert. Die folgenden Artikel, abrufbar über E-Periodica, sollen einen kleinen Einblick geben:
Q1: Zum neuen Eherecht : von den Nebensächlichkeiten im Leben einer Frau, in: Emanzipation‒feministische Zeitschrift für kritische Frauen 11, 1985, Heft 6, S. 18‒20.
Q2: Wyss, Esther: Das neue Ehe- und Erbrecht: eine alltägliche Liebesgeschichte ‒ aus der Praxis einer Rechtsanwältin, in: Emanzipation‒feministische Zeitschrift für kritische Frauen 13, 1987, Heft 10, S. 8‒9.
Q3: Wyss, Esther: Das alltägliche Ehe- und Erbrecht Teil II, in: Emanzipation‒feministische Zeitschrift für kritische Frauen 14, 1988, Heft 3, S. 8‒9.